Hier finden Sie Neuigkeiten, Tipps und Produkt-Innovationen rund um Parkett und Holzböden.
UV-geölte Parkettböden dürfen nicht eingepflegt werden, sondern sind mit einem
geeigenteten Reinigungsmittel zu reinigen.
Zur Intensivreinigung und Auffrischung von ganzen Flächen wenden Sie sich bitte an Ihr
Bodenbelagsfachgeschäft.
Entsprechend der Belastung und dem damit verbundenen Verschmutzungsgrad ist in
bestimmten Zeitabständen eine Grundreinigung des Bodenbelages erforderlich. Alte
Pflegefilme, hartnäckige Verschmutzungen und andere Rückstände, die das Aussehen der
Oberfläche beeinträchtigen, werden durch die Grundreinigung wirksam entfernt. Da diese
Reinigung auch mechanisch erfolgt und die entsprechenden Reinigungmaschinen erfordert,
empfehlen wir Ihnen sich an Ihr Bodenbelagsfachgeschäft zu wenden.